Noch 2018 auf Pellets umsteigen und sparen

Wer noch bis 31.12.2014 auf eine Pelletsheizung umstellt, senkt nicht nur schneller seine Heizkosten. Zusätzlich entfällt bei diesen Neuanlagen über die gesamte Betriebsdauer der Heizung die teurere Messung im Heizungskeller. Diese ist für Anlagen, die ab 01.01.2015 installiert werden, nach 2. Stufe der 1. BImSchV Pflicht.

Ab 2015 strengere Anforderungen und teurere Messungen

Pelletsheizung PELLETTI TOUCH
Pelletsheizung PELLETTI TOUCH

Wer mit Holz heizt, muss heute in Deutschland strengen Anforderungen an die Luftreinhaltung nachkommen. Diese werden von der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) geregelt. Im März 2010 ist die aktuelle Fassung mit ihrer 1. Stufe in Kraft getreten. Für Pelletheizungen heißt das, dass seitdem in Betrieb genommene Anlagen bei einer vor Ort vom Schornsteinfeger vorgenommenen Messung einen Grenzwert von 60 Milligramm (mg) Feinstaub einhalten müssen. Am 01.01.2015 verschärft sich dieser Wert auf 20 mg. Noch in diesem Jahr in Betrieb genommene Heizungen werden während der gesamten Betriebszeit der Anlage nach den Vorgaben der 1. Stufe gemessen.

Einfache Messung nur noch bis 2014

Der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV) rät Verbrauchern, die einen Heizungstausch planen, diesen noch in diesem Jahr zu realisieren. DEPV-Geschäfts-führer Martin Bentele sagt: „Die Pelletbranche unterstützt die Bemühungen, Biomasseheizungen in ihrem Emissionsverhalten zu verbessern und hat hierzu in den vergangenen Jahren selbst viel beigetragen. Auch wenn aktuelle Pelletsheizungen bereits den strengeren Ansprüchen im kommenden Jahr gerecht werden, raten wir Interessenten, ihre neue Heizung noch 2014 installieren zu lassen: Bei Anlagen, die ab 01.01.2015 eingebaut werden, müssen die Schornsteinfeger nämlich eine aufwändigere und damit auch teurere Feinstaubmessung vornehmen.“

Derzeit gute Bedingungen für Heizungstausch

Für den Heizungstausch sprechen aus Sicht des DEPV noch weitere Gründe: Neben den stabilen Förderbedingungen durch das Marktanreizprogramm (MAP), bei dem der Austausch einer alten fossilen Heizung durch eine neue Pelletsheizung mit mindestens 2.400 EUR bezuschusst wird, kommen Pelletheizer auch in den Genuss des langjährigen Preisvorteils von Pellets gegenüber Öl, der im zehnjährigen Mittel rd. 25 Prozent betrug. Im Juli 2014 sind Pellets sogar 35 Prozent günstiger als Heizöl. Dadurch wird der Heizungstausch hin zu einer Pelletfeuerung zu einer wirtschaftlichen Maßnahme, die sich deutlich innerhalb der Anlagenbetriebszeit rentiert. Das gegenwärtig niedrige Zinsniveau spricht ohnehin dafür, die alte Heizung durch eine umweltfreundliche High-tech-Anlage wie einen Pelletkessel zu ersetzen.

Moderne Biomasseheizungen halten die Luft rein

Der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) begrüßt die strengen Ansprüche an das Emissionsverhalten von Holzfeuerungen. „Der Energieträger Holz hat in einem dicht besiedelten Land nur dann eine Chance auf weiteren Ausbau, wenn er mit vorbildlichem Emissionsverhalten überzeugen kann. Hier üben unsere Mitgliedsunternehmen mit der modernen Technik ihrer Pelletheizungen ebenso eine Vorreiterrolle aus wie der DEPV mit der ENplus-Zertifizierung für den Brennstoff. Die automatische Befeuerung minimiert das Fehlverhalten des Heizungsbetreibers und das ENplus-Siegel sorgt für einheitlich qualitativ hochwertige Pellets. Beides garantiert eine Wärmequelle, die nicht nur effizient, preisgünstig und nahezu CO2-neutral ist, sondern auch in puncto Luftreinhaltung höchsten gesetzlichen Ansprüchen genügt,“ erklärt Martin Bentele, Geschäftsführer des DEPV.

Angesichts der Verpflichtung, die Feinstaubgrenzwerte der EU einzuhalten, setzen auch immer mehr Kommunen im Umgang mit alten Öfen und Heizungen auf ordnungsrechtliche Maßnahmen. Dazu ziehen einige Städte die nach der 1. BImSchV für Altanlagen geltenden Übergangsfristen deutlich vor. So hat die Stadt München bekannt gegeben, dass nicht erst 2025, sondern bereits im Jahr 2019 38.000 alte Holz- und Kohleöfen im Stadtgebiet aus dem Verkehr gezogen werden sollen, wenn diese die geforderten Grenzwerte nicht einhalten. Auch in Aachen und in Düsseldorf wurden Regelungen der 2. Stufe der 1. BImSchV bereits vorgezogen. Pelletfeuerungen sind wegen ihres guten Emissionsverhaltens hiervon weder in München noch anderswo betroffen.

Eine Förderung für den Einbau von Pelletfeuerungen über das Marktanreizprogramm (MAP) gibt es bereits seit 01.01.2014 nur für Anlagen, die die Grenzwerte der 2. Stufe für Feinstaub und CO nachweisen können (für CO-Emissionen 200mg/m³ und für Staubemissionen 20mg/m³).

Quelle: DEPV